Verwaltungsgerichtshof 93/06/0149

93/06/0149Verwaltungsgerichtshof30.06.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/06/0149

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Salzburg Aufwendungen von S 565,-- und den erst- und zweitmitbeteiligten Parteien insgesamt Aufwendungen von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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