Verwaltungsgerichtshof 93/06/0141

93/06/0141Verwaltungsgerichtshof17.02.1994

Regest

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/06/0141

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Salzburg Aufwendungen von je S 252,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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