Verwaltungsgerichtshof 93/06/0140

93/06/0140Verwaltungsgerichtshof14.04.1994

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Planung Widmung BauRallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/06/0140

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.1994

Spruch

Der Antrag von Kurt und Hedwig F zur Errichtung eines Pflegeheimes inklusive Betriebswohnung auf dem Grundstück Bp 420 wird gemäß § 31 Abs. 4 der Tiroler Bauordnung, LGBl. Nr. 33/1989, iVm den §§ 42 Abs. 4 und 62 Abs. 2 VwGG sowie § 73 AVG abgewiesen.

Die Gemeinde G hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 5.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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