Verwaltungsgerichtshof 93/06/0135

93/06/0135Verwaltungsgerichtshof16.12.1993

Regest

Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/06/0135

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.1993

Spruch

Die Beschwerden werden für gegenstandslos erklärt und die Beschwerdeverfahren eingestellt.

Aufwandersatz wird nicht zugesprochen.

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