Verwaltungsgerichtshof 93/06/0133

93/06/0133Verwaltungsgerichtshof14.04.1994

Regest

Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/06/0133

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und den mitbeteiligten Parteien zusammen Aufwendungen von S 11.360,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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