Verwaltungsgerichtshof 93/06/0128

93/06/0128Verwaltungsgerichtshof17.02.1994

Regest

Abstandnahme vom Parteiengehör Besondere Rechtsgebiete Baurecht Parteiengehör Allgemein Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/06/0128

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat der beschwerdeführenden Gemeinde Aufwendungen von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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