Verwaltungsgerichtshof 93/06/0126

93/06/0126Verwaltungsgerichtshof22.09.1993

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/06/0126

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.