Verwaltungsgerichtshof 93/06/0096

93/06/0096Verwaltungsgerichtshof17.03.1994

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Sachverständiger Aufgaben

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/06/0096

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat jedem der Beschwerdeführer Aufwendungen von je S 5.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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