Verwaltungsgerichtshof 93/06/0092

93/06/0092Verwaltungsgerichtshof17.02.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/06/0092

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.1994

Spruch

Die Beschwerde wird für gegenstandslos erklärt und das Beschwerdeverfahren eingestellt.

Aufwandersatz wird nicht zugesprochen.

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