Verwaltungsgerichtshof 93/06/0088

93/06/0088Verwaltungsgerichtshof19.08.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/06/0088

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.08.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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