Verwaltungsgerichtshof 93/06/0084

93/06/0084Verwaltungsgerichtshof23.11.1995

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/06/0084

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 4,.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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