Verwaltungsgerichtshof 93/06/0070

93/06/0070Verwaltungsgerichtshof26.01.1995

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/06/0070

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.01.1995

Spruch

1. den Beschluß gefaßt:

Das Verfahren wird, soweit mit den angefochtenen Bescheiden Teile der im Bescheid genannten Grundstücke für landwirtschaftspflegerische Begleitmaßnahmen enteignet wurden, und zwar:

zu 1. des Grundstückes Nr. 1202/3 der EZ 36, KG W, zu 2. der Grundstücke Nr. 1819/1, 1821, 404, KG K, 1206/3,

1207/1, 1207/3, 1209 und 1208, KG W, und

zu 3. des Grundstücks Nr. 1299, EZ 289, KG W,

wegen Klaglosstellung eingestellt,

und

2. zu Recht erkannt:

Im übrigen werden die angefochtenen Bescheide wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,--, den Zweitbeschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.860,-- und den Drittbeschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.860,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das jeweilige Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.