Verwaltungsgerichtshof 93/06/0039

93/06/0039Verwaltungsgerichtshof30.06.1994

Regest

Rechtsnatur und Rechtswirkung der Berufungsentscheidung Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/06/0039

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz hat den Beschwerdeführern zusammen Aufwendungen in der Höhe von S 13.670,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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