Verwaltungsgerichtshof 93/06/0024

93/06/0024Verwaltungsgerichtshof22.02.1996

Regest

Baurecht Nachbar Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren Trennbarkeit gesonderter Abspruch Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/06/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Stadt Graz Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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