Verwaltungsgerichtshof 93/06/0017

93/06/0017Verwaltungsgerichtshof21.10.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/06/0017

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat der beschwerdeführenden Gemeinde Aufwendungen in der Höhe von S 11.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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