Verwaltungsgerichtshof 93/05/0301

93/05/0301Verwaltungsgerichtshof28.06.1994

Regest

Baurecht Nachbar übergangener

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0301

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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