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93/05/0290•Verwaltungsgerichtshof 93/05/0290
93/05/0290Verwaltungsgerichtshof07.11.1995
Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich für die Aufwendungen der belangten Behörde S 12.565,-- und für die Aufwendungen der Mitbeteiligten S 25.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenmehrbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.
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