Verwaltungsgerichtshof 93/05/0288

93/05/0288Verwaltungsgerichtshof10.05.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0288

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.05.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer zusammen haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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