Verwaltungsgerichtshof 93/05/0287

93/05/0287Verwaltungsgerichtshof10.05.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0287

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.05.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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