Verwaltungsgerichtshof 93/05/0276

93/05/0276Verwaltungsgerichtshof08.03.1994

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0276

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.03.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.