Verwaltungsgerichtshof 93/05/0271

93/05/0271Verwaltungsgerichtshof25.06.1996

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Verordnungen Rechtsverletzung sonstige Fälle

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0271

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1996

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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