Verwaltungsgerichtshof 93/05/0264

93/05/0264Verwaltungsgerichtshof28.06.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0264

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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