Verwaltungsgerichtshof 93/05/0251

93/05/0251Verwaltungsgerichtshof15.02.1994

Regest

Beteiligter

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0251

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.02.1994

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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