Verwaltungsgerichtshof 93/05/0248

93/05/0248Verwaltungsgerichtshof19.12.1995

Regest

Sachverhalt Neuerungsverbot Besondere Rechtsgebiete Zurückweisung wegen entschiedener Sache Formgebrechen behebbare Baurecht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Sachverhalt Mitwirkungspflicht Verschweigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0248

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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