Verwaltungsgerichtshof 93/05/0243

93/05/0243Verwaltungsgerichtshof25.06.1996

Regest

Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0243

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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