Verwaltungsgerichtshof 93/05/0240

93/05/0240Verwaltungsgerichtshof27.02.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0240

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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