Verwaltungsgerichtshof 93/05/0233

93/05/0233Verwaltungsgerichtshof15.02.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0233

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.02.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer zusammen haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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