Verwaltungsgerichtshof 93/05/0227

93/05/0227Verwaltungsgerichtshof15.02.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0227

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.02.1994

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Stadt Krems/Donau Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.