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93/05/0224•Verwaltungsgerichtshof 93/05/0224
93/05/0224Verwaltungsgerichtshof14.12.1993
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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