Verwaltungsgerichtshof 93/05/0218

93/05/0218Verwaltungsgerichtshof07.12.1993

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Änderung der Zuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0218

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.12.1993

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Gemeinde N Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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