Verwaltungsgerichtshof 93/05/0194

93/05/0194Verwaltungsgerichtshof14.12.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0194

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als der Berufung des Beschwerdeführers gegen den I. Teil des Bescheides des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 24. Februar 1993 keine Folge gegeben worden ist, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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