Verwaltungsgerichtshof 93/05/0187

93/05/0187Verwaltungsgerichtshof07.12.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0187

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.12.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 3.240,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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