Verwaltungsgerichtshof 93/05/0183

93/05/0183Verwaltungsgerichtshof29.03.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0183

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.170,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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