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93/05/0149•Verwaltungsgerichtshof 93/05/0149
93/05/0149Verwaltungsgerichtshof19.12.1995
Intimation Zurechnung von Bescheiden Planung Widmung BauRallg3 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung Baurecht Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Zurechnung von Bescheiden Intimation
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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