Verwaltungsgerichtshof 93/05/0149

93/05/0149Verwaltungsgerichtshof19.12.1995

Regest

Intimation Zurechnung von Bescheiden Planung Widmung BauRallg3 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung Baurecht Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Zurechnung von Bescheiden Intimation

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0149

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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