Verwaltungsgerichtshof 93/05/0143

93/05/0143Verwaltungsgerichtshof19.12.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0143

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- sowie den Erstmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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