Verwaltungsgerichtshof 93/05/0141

93/05/0141Verwaltungsgerichtshof28.11.1995

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0141

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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