Verwaltungsgerichtshof 93/05/0104

93/05/0104Verwaltungsgerichtshof26.04.1994

Regest

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0104

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und dem Erstmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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