Verwaltungsgerichtshof 93/05/0082

93/05/0082Verwaltungsgerichtshof31.01.1995

Regest

Vertretungsbefugter juristische Person Voraussetzungen des Berufungsrechtes Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0082

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.01.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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