Verwaltungsgerichtshof 93/05/0066

93/05/0066Verwaltungsgerichtshof31.01.1995

Regest

Instanzenzug Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0066

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.01.1995

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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