Verwaltungsgerichtshof AW 93/05/0059

AW 93/05/0059Verwaltungsgerichtshof31.08.1993

Regest

Unverhältnismäßiger Nachteil

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 93/05/0059

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.08.1993

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag hinsichtlich der Ersatzarreststrafe stattgegeben, hinsichtlich der Geldstrafe nicht stattgegeben.

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