Verwaltungsgerichtshof 93/05/0058

93/05/0058Verwaltungsgerichtshof31.01.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.01.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.665,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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