Verwaltungsgerichtshof 93/05/0038

93/05/0038Verwaltungsgerichtshof07.09.1993

Regest

Zurechnung von Organhandlungen Baurecht Nachbar

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0038

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.09.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der beschwerdeführenden Stadtgemeinde Gloggnitz Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren der beschwerdeführenden Stadtgemeinde wird abgewiesen.

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