Verwaltungsgerichtshof 93/05/0033

93/05/0033Verwaltungsgerichtshof20.09.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Bundeshauptstadt Wien je zu gleichen Teilen insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,--, und den mitbeteiligten Parteien insgesamt S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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