Verwaltungsgerichtshof 93/05/0025

93/05/0025Verwaltungsgerichtshof29.06.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.1993

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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