Verwaltungsgerichtshof 93/05/0019

93/05/0019Verwaltungsgerichtshof31.05.1994

Regest

Intimation Zurechnung von Bescheiden Behördenbezeichnung Fertigungsklausel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0019

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.05.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben je zur Hälfte dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.025,-- und der mitbeteiligten Partei S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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