Verwaltungsgerichtshof 93/05/0009

93/05/0009Verwaltungsgerichtshof22.06.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.1993

Spruch

  1. Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

  1. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.

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