Verwaltungsgerichtshof 93/05/0006

93/05/0006Verwaltungsgerichtshof26.04.1994

Regest

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Burgenland hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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