Verwaltungsgerichtshof 93/04/0240

93/04/0240Verwaltungsgerichtshof24.05.1994

Regest

Ermessen Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/04/0240

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.05.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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