Verwaltungsgerichtshof 93/04/0232

93/04/0232Verwaltungsgerichtshof21.12.1993

Regest

Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Diverses Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Änderung der Zuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/04/0232

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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