Verwaltungsgerichtshof 93/04/0225

93/04/0225Verwaltungsgerichtshof29.03.1994

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Behördenbezeichnung Amtssiegel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/04/0225

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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